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   OLG Hamm, 30.04.2003 - 8 U 92/02   

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https://dejure.org/2003,4771
OLG Hamm, 30.04.2003 - 8 U 92/02 (https://dejure.org/2003,4771)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2003 - 8 U 92/02 (https://dejure.org/2003,4771)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2003 - 8 U 92/02 (https://dejure.org/2003,4771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines als atypischen stillen Gesellschafters geleisteten Einlage; Anforderung an eine Belehrung bei Haustürwiderrufsgeschäften; Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft bei arglistiger Täuschung; Informationspflich einer Gesellschaft gegenüber Anlegern

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 138; ; BGB § 291; ; BGB § 812 Abs. 1; ; HaustürWG § 1 Abs. 1; ; HaustürWG § 2 Abs. 1 S. 2; ; HaustürWG § 3; ; AktG §§ 292 f.; ; HGB § 236 Abs. 2

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch des atypisch stillen Gesellschafters auf Rückzahlung der geleisteten Einlage bei fehlerhaftem bzw. durch arglistige Täuschung motivierten Beitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 8 U 92/02
    Die Beklagte wäre verpflichtet gewesen, die Klägerin richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände zu informieren, die für den Anlageentschluß von besonderer Bedeutung waren (BGH, NJW 1981, S. 1449; NJW 1992, S. 228, 230) und die den Anleger in die Lage versetzen, das Risiko seiner Kapitalbeteiligung korrekt einzuschätzen.

    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf solche Umstände, von denen zwar noch nicht feststeht, die es aber wahrscheinlich machen, dass sie den vom Anleger verfolgten Zweck gefährden werden (vgl. BGH, NJW 1992, S. 228).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 8 U 92/02
    Der fehlerhaft zu einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft Beigetretene hat jedoch ein Kündigungsrecht und kann seine Mitgliedschaft durch einen ex nunc wirkenden Austritt beenden (vgl. BGH, NJW 2001, S. 2718, 2720; 1971, S. 375, 377).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 8 U 92/02
    Die Beklagte wäre verpflichtet gewesen, die Klägerin richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände zu informieren, die für den Anlageentschluß von besonderer Bedeutung waren (BGH, NJW 1981, S. 1449; NJW 1992, S. 228, 230) und die den Anleger in die Lage versetzen, das Risiko seiner Kapitalbeteiligung korrekt einzuschätzen.
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 8 U 92/02
    Diese Grundsätze gelten nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für alle Formen der stillen Gesellschaft (vgl. BGH, NJW 1993, S. 2107).
  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 316/87

    Anfechtung eines Teilhaberschaftsvertrages - Bestätigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 8 U 92/02
    Es muß nicht entschieden werden, ob diese Rechtsfigur bei besonders schwerwiegenden Fällen und Folgen arglistiger Täuschung nicht eingreift (dies offenlassend: BGH, NJW-RR 1988, Seite 1379).
  • OLG Celle, 16.07.2004 - 9 U 15/04

    Wirksamkeit einer Kapitalanlage; Beurteilung des Bestehens eines

    Der BGH wendet die Grundsätze über fehlerhafte Gesellschaften auf atypische wie auf typische stille Beteiligungen an (BGH NJW 1993, 2107 [BGH 24.05.1993 - II ZR 136/92] ; ebenso u.a. OLG Frankfurt/M. NJW-RR 2004, 36, 38 [OLG Frankfurt am Main 01.07.2003 - 14 U 148/02] ; OLG Hamm WM 2004, 129, 130 [OLG Hamm 30.04.2003 - 8 U 92/02] ; OLG Stuttgart ZIP 2003, 763, 765 [OLG Stuttgart 06.11.2002 - 14 U 21/02] - Real Direkt AG; OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1295 - Securenta; MünchKomm.
  • AG Borken, 14.05.2008 - 15 C 81/08

    Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen einen Anlageberater wegen

    Eine Fondsgesellschaft, die wie die D AG & Co. KG im vorliegenden Fall einen Vermittler mit dem Vertrieb der Beteiligungen beauftragt, kann sich dadurch nicht von ihren Aufklärungspflichten gegenüber den zukünftigen Anlegern freistellen, vielmehr beliebt sie selbst zur ordnungsgemäßen Aufklärung verpflichtet (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2003, 8 U 92/02).
  • AG Hamm, 27.10.2005 - 28 C 604/04

    Geschlossener Immobilienfond, Kündigung des Kommanditanteils, Widerruf nach

    Die insoweit erfolgte Belehrung ist nicht zu beanstanden (vgl. zu den Voraussetzungen auch OLG Hamm WM 2004, 129).
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